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Betriebskosten

  • dbaier73
  • 14. Nov. 2024
  • 1 Min. Lesezeit



Die Betriebskosten sind die laufenden und regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die durch die Vermietung der Immobilie entstehen, beispielsweise durch das Bewohnen. Einige Betriebskosten können auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören Heizkosten, Beleuchtung, Wartung, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sowie Steuern.

In der Betriebskostenverordnung gemäß § 1 BetrKV werden die Betriebskosten definiert. Sie werden oft als Nebenkosten bezeichnet und müssen im Mietvertrag festgelegt werden, einschließlich ihrer voraussichtlichen Höhe.

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