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Bestandsverzeichnis

  • dbaier73
  • 14. Nov. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

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Im Bestandsverzeichnis sind wesentliche Informationen zum Grundstück verzeichnet. Ein Grundstück wird rechtlich als abgegrenzter Teil der Erdoberfläche definiert, sobald es im Grundbuch als rechtliche Einheit an entsprechender Stelle eingetragen ist. Die erforderlichen Angaben, die im Bestandsverzeichnis enthalten sein müssen, werden vom Katasteramt festgelegt.


Das Liegenschaftskataster ist ein offizielles Verzeichnis, in dem alle registrierten Grundstücke mit Nummern aufgeführt sind. Die Karten des Katasteramtes sind nach Gemarkungen unterteilt, die wiederum in Fluren gegliedert sind. Jede Flur wird durch eine fortlaufende Nummerierung der einzelnen Flurstücke oder Parzellen dargestellt. Für jedes dieser Flurstücke existiert eine Flurkarte, in der die Grundstücke mit Nummern versehen sind.


Bestandsverzeichnis und Grunddienstbarkeiten

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs können auch die mit einem Grundstück verbundenen Grunddienstbarkeiten vermerkt werden, wie beispielsweise Wegerechte oder Rechte für Kabel- und Kanalleitungen. Zudem enthält das Bestandsverzeichnis verschiedene Spalten für zusätzliche Angaben wie Bestand, Zuschreibungen und Abschreibungen.


In den entsprechenden Spalten des Bestandsverzeichnisses können weitere Eintragungen erfolgen. In der Spalte „Bestand“ wird vermerkt, aus welchem Grundbuch das Grundstück übernommen wurde und wie es entstanden ist, beispielsweise durch Teilung, Vereinigung oder durch eine Verbindungs- und Bestandteilzuschreibung. In der Spalte „Abschreibungen“ kann die Übertragung des Grundstücks oder eines Teils davon auf ein anderes Grundbuchblatt dokumentiert werden.

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