Abgeschlossenheitsbescheinigung
- dbaier73
- 31. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Nov. 2024

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Eigentumswohnung baulich hinreichend von den anderen Bereichen eines Gebäudes getrennt ist. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum dar. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses benötigen Sie dieses Dokument, wenn Sie die Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchten. Nur mit der Abgeschlossenheitserklärung kann das Wohneigentum ins Grundbuch eingetragen werden. Darüber hinaus ermöglicht sie auch die Zuteilung von Sondernutzungsrechten, sodass bestimmte Bereiche wie Keller oder Dachboden einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet werden.
Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben möchten, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Banken verlangen in der Regel die Vorlage dieses Dokuments, um eine Finanzierungszusage zu erteilen.
Wie erhalte ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
In der Regel wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung von der örtlichen Baubehörde ausgestellt. In einigen Bundesländern können auch öffentlich anerkannte Sachverständige dafür zuständig sein.
Welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, welche Dokumente erforderlich sind. Üblicherweise verlangen die Behörden:
- Einen Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Einen aktuellen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
- Einen Lageplan
- Bauzeichnungen, Ansichten und Schnitte
- Einen Aufteilungsplan
- Eine Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
Besonders wichtig ist der Aufteilungsplan, der Teil der Teilungserklärung ist. Jede Einheit, für die im Zuge der Aufteilung ein eigenes Grundbuchblatt angelegt werden soll, muss hier mit einer eigenen Nummer gekennzeichnet sein. Der Plan enthält sämtliche Wohneinheiten mit ihren Grundrissen und Bezeichnungen. Auch Abstellräume oder andere Nebengebäude, die einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden sollen, sind verzeichnet. Zusätzlich gibt der Aufteilungsplan Auskunft über die Gebäudeanteile, die dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind.
Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren je nach Gemeinde und sind in der Verordnung über die Baugebührenordnung, die von den Aufsichtsbehörden der Kommunen festgelegt wird, geregelt. In der Regel müssen Sie mit Gebühren zwischen 30 und 150 Euro pro Einheit rechnen. Falls die Behörden zusätzlich einen Aufteilungsplan erstellen, fallen hierfür etwa 40 Euro an.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung der Bescheinigung?
Damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann, muss es sich um Wohnraum handeln, in dem eine „normale“ Haushaltsführung möglich ist. Die betreffende Einheit muss baulich ausreichend von anderen Wohneinheiten getrennt sein, wobei Wände und Decken einen entsprechenden Schall- und Wärmeschutz bieten müssen. Ein eigener, abschließbarer Zugang sowie eine funktionierende Wasser- und Abwasserversorgung sind ebenso erforderlich wie ein Bad, ein WC und eine Küche.
Wenn einzelne Räume der Einheit gewerblich oder beruflich genutzt werden, bleibt der Wohnzweck dennoch erhalten. Werden die Räume jedoch ausschließlich oder überwiegend gewerblich genutzt, handelt es sich nicht mehr um Wohnraum, sondern um Teileigentum. In solchen Fällen wird die Einheit nicht zu Wohnzwecken, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt – beispielsweise für Einzelhandelsflächen, Praxen oder Werkstätten.
Erhalte ich die Bescheinigung auch ohne Baugenehmigung?
Bei einem Neubauvorhaben, bei dem Eigentumswohnungen geschaffen werden sollen, ist eine Baugenehmigung erforderlich, um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei der Abtrennung einer Wohnung in einem Einfamilienhaus, kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch ohne eine Baugenehmigung erteilt werden.
In manchen Fällen stellt die Baubehörde eine Bescheinigung aus, die darauf hinweist, dass keine bauaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Dies kann jedoch später zu Problemen führen, insbesondere wenn die Immobilie verkauft werden soll. Es ist daher ratsam, sich in Zweifelsfällen bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.